Reisemangel: Wenn der Urlaub nicht so wird wie versprochen

Reisemangel: Wenn der Urlaub nicht so wird wie versprochen

 

Da freut man sich auf die schönste Zeit des Jahres – und dann wird der Urlaub ein Reinfall. Zum Beispiel, weil neben dem Hotel eine Baustelle ist. Was tun beim Reisemangel?

Es hätte alles so schön werden sollen. Aber leider sieht die Realität anders aus als in der Beschreibung der Reise im Internet oder im Reisebüro: Der Strand ist vermüllt, neben der Hotelanlage ist eine Baustelle – oder Sie werden gar nicht in das Hotel gebracht, das Sie gebucht haben. In diesen und vielen anderen Fällen liegt ein Reisemangel vor. Und wenn dieser Ihnen den Urlaub vermiest, dann müssen Sie handeln – nicht erst zu Hause, sondern schon vor Ort.

Beim Reisemangel sofort aktiv werden

Falls Ihr Urlaub einen Schönheitsfehler hat, sollten Sie sofort die Reiseleitung vor Ort darauf ansprechen. Schließlich wollen Sie ja, dass der Urlaub schön wird. Wenn Sie nur Geld sparen wollten, hätten Sie schließlich gar nicht erst buchen müssen. Also: Reklamieren Sie das Problem. Vielleicht wird es dann Abhilfe geben. Beispielsweise könnte Ihnen das Hotel ein neues Zimmer geben, in dem Sie den Baustellenlärm nicht mehr hören. Oder, falls Sie im falschen Hotel untergebracht wurden, Sie könnten mit Verzug ins gebuchte Hotel gebracht werden.

Falls die Reiseleitung nicht auf Ihre Beschwerde reagiert oder falls sich das Problem nicht beseitigen lässt, ist es wichtig, dass Sie es dokumentieren. Ist also Schimmel im Bad, machen Sie davon Bilder. Hört man den Lärm aus der Hoteldisco nachts in Ihrem Zimmer, können Sie ihn mit Ihrem Smartphone aufnehmen. Und falls der Strand voller Müll ist, könnten Sie das mit einem Video ebenfalls mit Ihrem Smartphone dokumentieren.

Ein Blick in die Frankfurter Tabelle

Wieder zu Hause sollten Sie dann einen Blick in die sogenannte Frankfurter Tabelle werfen. Sie ist zwar nicht bindend, gibt aber Richtwerte vor, wenn es um eine Reisepreisminderung wegen Mängeln geht. So kann beispielsweise den Reisepreis um bis zu 35 Prozent mindern, wer nicht wie gebucht in der Stadt, sondern außerhalb untergebracht wird. Ist das Zimmer kleiner als gebucht, können 15 Prozent des Reisepreises zurückverlangt werden. Und wenn das Essen nicht warm war, können 5 Prozent des Reisepreises zurückgefordert werden. Lag der Mangel übrigens nur an einigen Tagen vor, können Sie auch nur anteilig den Reisepreis mindern. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

Brief an den Reiseveranstalter

Mit diesem Wissen können Sie direkt nach dem Urlaub einen Brief an den Reiseveranstalter schreiben. Darin beschreiben Sie den Mangel und nennen Ihre Forderung. Schicken Sie ihn als Einwurfeinschreiben. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen, in der der Reiseveranstalter reagieren muss. Falls er sich nicht zurückmeldet oder falls er Ihnen weniger bietet als erwartet, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Das ist aber oft nur dann sinnvoll, wenn Sie auch eine Rechtsschutzversicherung haben. Denn vor Gericht können Sie nie wissen, ob Sie gewinnen oder verlieren. Eventuell müssen Sie einen Teil der Rechtsanwaltsgebühren selbst begleichen – und diese Summe kann sich mit dem, was das Reiseunternehmen Ihnen zahlen muss, aufheben.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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