Nutzen Sie das Extragehalt Ihres Chefs

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 22. November 2018

Nutzen Sie das Extragehalt Ihres Chefs

 

Mehr als 20 Millionen Angestellte sowie Beamte haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Aber längst nicht jeder nutzt diese Extrazahlung seines Arbeitgebers. Erfahren Sie hier, was Sie tun müssen, um das Geld zu erhalten.

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind freiwillige monatliche Beiträge, die ein Arbeitgeber zum Vermögensaufbau leistet. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Chef VL zahlt, schauen Sie in Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag. Dort ist geregelt, wie viel gezahlt wird. Maximal sind es 40 Euro im Monat. Falls Sie wenig verdienen, haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine staatliche Arbeitnehmersparzulage und auf die Wohnungsbauprämie. Die Höhe hängt von der gewählten Sparform ab.

So gehen Sie vor

Das Prinzip ist einfach: Sie schließen bei uns einen VL-geeigneten Sparvertrag ab. Darüber erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Der weiß damit, wohin das Geld gehen soll. Dann werden die VL aus Ihrem versteuerten Einkommen überwiesen. Die Laufzeit eines Vertrags beträgt in der Regel sieben Jahre. Danach können Sie über das Geld verfügen. Der Vertrag läuft automatisch weiter.

So können Sie anlegen

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, das Geld anzulegen. Die geläufigsten sind ein Banksparplan, ein Fondssparplan, ein Bausparvertrag oder die Tilgung eines Bausparkredits.

  • Bei einem Banksparplan erhalten Sie feste Zinsen auf die Einzahlungen. Er ist dann interessant, wenn Sie einen sicheren Sparertrag anstreben.
  • Bei einem Fondssparplan fließen die VL in Aktienfonds. Diese haben zwar gute Renditechancen, das Sparergebnis ist allerdings nicht planbar. Es sind auch Verluste möglich.
  • Bei einem Bausparvertrag sparen Sie zunächst Geld an und erhalten anschließend das Anrecht auf ein zinsgünstiges Darlehen. Das ist für Arbeitnehmer interessant, die eine Immobilie bauen, renovieren oder erwerben möchten.
  • Bei der Tilgung eines Bausparkredits zahlt der Immobilienbesitzer mit den Beiträgen seinen Kredit ab.

Grundsätzlich können Sie den VL-Vertrag jederzeit kündigen. Erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage, müssen Sie allerdings sieben Jahre warten, wenn Sie die staatliche Zulage nicht verlieren wollen.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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