Richtig abgesichert für den Fall einer langfristigen Krankheit

eingestellt von Katharina Kreutmayr am 11. April 2018

Krankheit

Wer wegen einer Krankheit lange beruflich ausfällt, hat zwar ab der siebten Woche Anspruch auf Krankengeld, dessen Höhe reicht jedoch oft nicht, um alle laufenden Kosten zu decken. Damit daraus kein finanzielles Problem entsteht, sollten Sie vorsorgen.

Erkältung, Entzündung, Magen-Darm – diese Krankheiten können den Betroffenen ordentlich zusetzen. Aber meistens sind sie auch schnell wieder vorbei. Das ist anders bei einem Beinbruch einer psychischen Krankheit oder gar einer Krebsdiagnose. Dann ist man schnell für Wochen oder sogar Monate krankgeschrieben.

Gesetzlich Versicherte bekommen zwar nach der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ab der siebten Woche Krankengeld, das ist jedoch nicht so hoch wie der Lohn. Zwar ist der Höchstbetrag zum Anfang des Jahres 2018 gestiegen, doch eine finanzielle Lücke wird immer bleiben. Denn das Krankengeld beträgt nur 70 Prozent vom Bruttoentgelt, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes beziehungsweise höchstens 3097,50 Euro im Monat. Bis Ende 2017 waren es noch 3045,00 Euro pro Monat.

Vom Brutto-Krankengeld werden außerdem noch 12,075 Prozent für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Bei kinderlosen Versicherten ab dem 23. Lebensjahr kommt noch ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu.

Ein Rechenbeispiel

Verdient also ein Single über 23 Jahre brutto 3000 Euro und netto 1900 Euro, stehen ihm in der Regel 57 Euro Brutto-Krankengeld zur Verfügung. Davon gehen die Sozialabgaben ab, sodass nur etwa 50 Euro ausgezahlt werden. Multipliziert mit 30 Tagen kommt er so auf 1710 Euro.

Um die Lücke zwischen Krankengeld und Nettolohn zu füllen, ist eine private Krankentagegeldversicherung sinnvoll. Was sie kostet und was sie leistet, ist abhängig vom Alter des Versicherten und von seinem Einkommen. Grob gesagt zahlen jüngere Kunden mit niedrigem Einkommen weniger als jemand, der schon älter ist und viel verdient. Bei der Wahl des Produkts kommt es außerdem darauf an, ob man selbstständig ist oder Arbeitnehmer. Wer selbstständig ist, muss sich besser absichern. Da Krankengeld nur von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird, muss sich auch jemand, der privat versichert ist, um eine Krankentagegeldversicherung kümmern. Es kommt also sehr auf die individuelle Situation an, welche Krankentagegeldversicherung die richtige ist. Dazu berät Sie Ihr Fachmann aus der Sparkasse gerne.

Krankengeld wird übrigens bis zu 72 Wochen gezahlt. Sind Sie danach noch immer nicht in der Lage zu arbeiten, kann geprüft werden, ob Sie berufsunfähig sind. Für diesen Fall ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Auch zu dieser Police hält Ihr Sparkassenberater Informationen für Sie bereit.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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