Rechte und Pflichten von Azubis in der Probezeit

Rechte und Pflichten von Azubis in der Probezeit

 

Da sind sie, die neuen Azubis! Werden sie halten, was man sich von ihnen verspricht? Falls nicht, spüren Sie das in der Regel schnell. Dann sollten Sie handeln: In den ersten maximal vier Monaten sind die Auszubildenden noch in der Probezeit. Das heißt: In dieser Kennenlernphase können Sie – aber auch der Azubi – das Ausbildungsverhältnis relativ einfach beenden. Erfahren Sie hier mehr dazu.

Mindestens einen Monat muss die Probezeit zu Beginn der Ausbildung dauern. Das regelt Paragraf 20 des Berufsbildungsgesetzes. Länger als vier Monate darf die Probezeit laut Gesetz allerdings nicht sein. Diese Zeit ist dazu gedacht, dass Sie und der Auszubildende sich gegenseitig näher kennenlernen. Achten Sie dabei besonders darauf, ob Ihre Azubis pünktlich und motiviert sind, ob sie lernen wollen, ins Team passen und ob Sie sich auf sie verlassen können.

Haben Sie Zweifel, weil der Auszubildende sich nicht einfügen kann oder will, können Sie ihn in der Probezeit ohne Kündigungsfrist entlassen. Für Ihre Entscheidung müssen Sie nicht einmal einen Grund nennen. Ausnahme: Schwangere, Azubis mit schwerer Behinderung sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter haben Kündigungsfristen, falls sie in der Probezeit entlassen werden sollten. Übrigens gilt die Regelung auch für den Azubi: Er kann in dieser Phase kündigen, ohne sich an Fristen halten zu müssen.

Das sind die Rechte der Azubis in der Probezeit:

  • Egal, ob die Probezeit einen oder vier Monate dauert: Auszubildende haben Anspruch auf ihr vertraglich festgehaltenes Gehalt. Schließlich arbeiten sie in dieser Zeit.
  • Azubis haben auch einen Urlaubsanspruch. Das Bundesurlaubsgesetz regelt jedoch in Paragraf 4, dass man diesen erst nach sechs Monaten im Betrieb in voller Länge nehmen darf. Während der Probezeit ist es also allenfalls möglich, den anteiligen monatlichen Urlaub zu nehmen. Da das Ausbildungsjahr erst im Spätsommer und Herbst beginnt, bleiben bis zum Jahresende keine sechs Monate. Darum sollten Sie spätestens im Dezember einige Tage Urlaub für die Azubis einplanen.
  • Falls Sie einen Auszubildenden in der Probezeit entlassen, darf im Ausbildungszeugnis weder stehen, von welcher Seite die Kündigung ausging, noch was der Grund dafür war. Ausnahme: Dem Azubi ist wichtig, dass diese Information enthalten ist, weil ihm so möglicherweise der Neustart bei einem anderen Arbeitgeber leichter fällt.

Welche Pflichten Azubis haben:

  • Fehlt der Auszubildende während der Probezeit beispielsweise wegen einer Krankheit mehr als ein Drittel der Zeit, kann die Kennenlernphase verlängert werden. Berufsschulunterricht fällt nicht unter Fehlzeiten im Betrieb.
  • Will der Azubi die Ausbildung abbrechen, muss er schriftlich kündigen. Falls er die Kündigung persönlich übergibt, sollten Sie den Erhalt bestätigen.
  • In der Ausbildung ist der Azubi verpflichtet zu lernen, die Berufsschule zu besuchen und Ihren Anweisungen zu folgen. Außerdem darf er keine Interna ausplaudern, muss sorgsam mit Arbeitsmaterial und Werkzeug umgehen und seine Arbeiten ordentlich ausführen. Stellen Sie fest, dass er seine Pflichten vernachlässigt, sollten Sie so früh wie möglich das persönliche Gespräch mit ihm suchen.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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