Mehr Geld für Auszubildende

Mehr Geld für Auszubildende

 

Augenoptiker: 465 Euro brutto im ersten Lehrjahr. Friseurin: 406 Euro. Fleischer im Osten: 310 Euro. Was haben diese Berufsgruppen gemeinsam? Sie alle verdienen während ihrer Ausbildung recht wenig. Eine gesetzliche Regelung greift jetzt regulierend ein.

Auszubildende sollen mehr Wertschätzung erfahren und durch eine bessere Bezahlung gestärkt werden. Der Bundestag hat zu diesem Zweck eine Mindestausbildungsvergütung für Azubis beschlossen. Ab dem 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur „Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ in Kraft. Viele Lehrlinge dürfen sich beim Blick aufs Konto über mehr Geld vom Arbeitgeber freuen. Angehende Friseure, Augenoptiker und viele andere erhalten dann pro Monat eine Mindestvergütung von 515 Euro im ersten Lehrjahr. Bis 2023 soll der Betrag auf 620 Euro steigen.

Was beeinflusst das Azubigehalt?

Die Vergütung variiert je nach Region, in der man arbeitet, der Branche, zu der der Betrieb gehört, und der Größe des Betriebs. Als Mechaniker oder Elektronikerin kann man im ersten Ausbildungsjahr teilweise schon mehr als 1000 Euro verdienen. Ein Schornsteinfeger bekommt dagegen lediglich aktuell 450 Euro im ersten Jahr. Im Jahr 2015 verdienten laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 16,3 Prozent aller Auszubildenden im ersten Lehrjahr weniger als 515 Euro.

Die Einflussfaktoren im Überblick:

  • Die Region. Laut der Untersuchung von IAB verdienten bayerische Auszubildende knapp 9 Prozent weniger als 515 Euro im Monat, während es in Mecklenburg-Vorpommern mit 46 Prozent fast die Hälfte waren.
  • Die Betriebsgröße. Bei Kleinstbetrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern erhielt laut IAB rund jeder dritte Azubi weniger als die angestrebte Mindestausbildungsvergütung. Bei Betrieben mit mehr als 500 Mitarbeitenden waren es lediglich knapp 4 Prozent.
  • Der Arbeitgeber. Bei Bildungsträgern werden fast 80 Prozent der Azubis mit weniger als 515 Euro im Monat vergütet. In einem Betrieb sind es 14,5 Prozent.
  • Die Branche. In bestimmten Berufen ist es wahrscheinlicher, eine geringere Vergütung zu erhalten, als in anderen. Das sind zum Beispiel einzelne Dienstleistungsberufe, wie etwa Friseur oder Fotograf.

Hohe Abbruchquote

Auszubildende bekommen in manchen Betrieben und Regionen sehr wenig ausgezahlt, obwohl Arbeitgeber jetzt schon verpflichtet sind, ihren Lehrlingen „eine angemessene Ausbildungsvergütung“ zu zahlen. Darunter leidet die Motivation der Auszubildenden. Die Folge ist oft eine hohe Abbruchquote. Hier setzt die neue Regelung an, denn von ihr werden rund 115.000 junge Menschen profitieren. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit verdienten Ende 2017 viele Azubis sogar weniger als 400 Euro.

Doch der Zusammenhang zwischen Gehaltshöhe und Abbruch ist umstritten. Hauptpunkt für die vorzeitige Vertragslösung einer Ausbildung ist laut der Bildungsexpertin Andrea Greilinger vom Ludwig-Fröhler-Institut für Handwerkswissenschaften (LFI) nicht die Höhe des Lohns, sondern „immer das Betriebsklima, eine gute und breit aufgestellte Ausbildung sowie rechtzeitig unterbreitete Übernahme- und Karrieremöglichkeiten“. Diese Erkenntnisse wurden vom LFI in der Studie „Vorzeitige Vertragslösungen in der betrieblichen Ausbildung“ dargelegt.

Einige Arbeitgeber an der Grenze des Möglichen

Welche Betriebe ihren Auszubildenden mehr zahlen müssten, hatte das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit einer datengestützten Simulation 2018 untersucht. Diese zeigt, dass etwa 11 Prozent aller Ausbildungsbetriebe in Deutschland von einer Erhöhung der Vergütung auf 500 Euro im ersten Lehrjahr betroffen wären. Für große Unternehmen oder für Betriebe in Ballungsräumen dürfte dies kein Problem sein. Etwas anders sieht es dagegen für die kleineren Arbeitgeber in ländlichen und strukturschwachen Regionen aus. Die Konsequenz könnte sein: Die Arbeitgeber bieten eventuell schlicht und einfach keine Ausbildung mehr an, weil sie es sich nicht mehr leisten können.

Bachelor und Master

Neben der Mindestvergütung verabschiedete der Bundestag zusätzlich ein Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung. Dessen Kernstück sind die einheitlichen Abschlussbezeichnungen „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. So heißt künftig der geprüfte Servicetechniker „Geprüfter Berufsspezialist für Servicetechnik“ und der geprüfte Betriebswirt „Master Professional in Betriebswirtschaft“.

Diese Abschlussbezeichnungen setzen ein wichtiges Signal für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung – und dies stärkt somit die Mobilitäts- und Karrierechancen der Absolventen. Aber: Die alten Fortbildungsbezeichnungen, wie etwa Meister oder Fachwirt, dürfen weiterhin geführt werden. Mit den neuen Bezeichnungen soll gezeigt werden, dass berufliche und akademische Bildung gleichwertig sind.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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