Drohnen: Was tun gegen die fliegenden Beobachter?

Drohnen: Was tun gegen die fliegenden Beobachter?

 

Rund 400.000 private Drohnen werden bereits hierzulande genutzt. Doch was, wenn ein solches Fluggerät über dem eigenen Garten schwebt? Wir erklären Ihnen, wie Sie sich wehren können.

Spektakuläre Aufnahmen aus der Vogelperspektive: Was früher nur aus einem Hubschrauber oder Flugzeug möglich war, ist heute mit ferngesteuerten Drohnen möglich. Ein teures Spielzeug, das sich immer mehr Privatpersonen kaufen. Allerdings sind der Nutzung Grenzen gesetzt.

Abschießen der Drohne erlaubt?

Zu einem radikalen Mittel griff ein Mann aus der Nähe von Dresden, als er eine Drohne über dem Grundstück seiner Familie erspähte. Mit seinem Luftgewehr feuerte er den unerwünschten Gast ab. Der Drohnenbesitzer klagte auf Sachbeschädigung – und verlor. Das zuständige Amtsgericht Riesa urteilte, dass die Aufnahmen nach Paragraf 228 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Familie darstellten. Da dem Grundstücksbesitzer kein milderes Mittel zur Verfügung stand, um das Filmen zu beenden, sei das Abschießen gerechtfertigt gewesen.

Juristisch gesehen sollte immer das mildeste Mittel zur Verteidigung angewendet werden. Welches das ist, hängt stark vom Ermessen des jeweiligen Richters ab. So hätte im oben geschilderten Fall ein anderes Gericht womöglich zugunsten des Drohnenbesitzers geurteilt. Der wohl einfachste Weg wäre, den Piloten zur Rede zu stellen. Denn: Die Drohne darf nur in Sichtweite geflogen werden, sodass der Besitzer nicht weit sein dürfte. Wer das nicht möchte, kann die Polizei rufen.

Verbotene Zonen setzen Grenzen

Der Staat hat genau geregelt, wie mit den Fluggeräten im Luftraum umzugehen ist. So gibt es klare Verbotszonen für Hobbypiloten. Dazu zählen Bereiche, die bereits durch die Luftverkehrsverordnung untersagt sind, etwa Autobahnen und Bundesstraßen, Flughäfen oder Krankenhäuser. Auch 100 Meter über oder seitlich von Menschenansammlungen und Plätzen, an denen Polizei- oder Krankenwageneinsätze stattfinden, sind die Geräte verboten.

Bei Wohngrundstücken gilt: Drohnen mit mehr als 250 Gramm und solche, die Ton- und Bildaufnahmen machen können, dürfen hier nur mit Zustimmung aller Bewohner fliegen. Auch für die Aufnahmen ist die ausdrückliche Erlaubnis der Anwesenden erforderlich. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Wer dagegen verstößt, dem drohen Geldstrafen und im schlimmsten Fall Freiheitsentzug.

Wenn es zu einem Schaden kommt

Kommt es durch die Drohne oder den Drohnenflug zu einem Schaden, haftet der Halter des Geräts. Grundsätzlich ist es den Besitzern vorgeschrieben, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Drohnenschäden abdeckt. Zu diesem Zweck gilt bei Flugmodellen über 250 Gramm die Kennzeichnungspflicht, das heißt: Name und Adresse des Eigentümers müssen auf einer Plakette angegeben sein, sodass dieser im Schadenfall schnell gefunden ist.

Der Beitrag erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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Kommentare


Sebastian Namyslo schreibt am 26.12.2021 um 14:34 Uhr:

Sehr geehrte Damen und Herren, also jetzt nichts für ungut aber ihr Beitrag stigmatisiert übermäßig den Gebrauch von Drohnen. Sie beziehen sich hauptsächlich auf das Negative und nehmen kaum Stellung zum Positiven der Drohnen. Es macht den Anschein, dass Sie diesen Text schon fast Meinungsunterstützend zu Ihrer Kundschaft kund tun. Anders gesagt: Sie unterstützen die deutschen, übermäßig älteren "Dauernörgler". Eine schwache Leistung Ihrerseits. Da bin ich in der Tat froh, sich bereits vor Jahren von der Sparkasse abgewendet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen


Markus K. schreibt am 09.05.2022 um 17:15 Uhr:

@Sebastian Namyslo, hier geht es um missbräuchlichen Drohnen-Einsatz. Hier wird doch niemand stigmatisiert.


Margit Vogler schreibt am 18.06.2022 um 17:37 Uhr:

Es ist nicht nur eine absolute Unverschämtheit mit einer Dohne über ein Wohngebiet zu fliegen (o.Erlaubnis )auch dieses unangenehme Fluggeräusch ist eine Zumutung. Ich werde mich an die Polizei wenden,wenn diese s überfliegen öfters vorkommt Wehret den Anfängen !


Philipp Schoelzel schreibt am 06.09.2022 um 07:15 Uhr:

Es sind Drohnen in herscheid. Und cybercrime


Dagobert van Drum schreibt am 13.10.2022 um 01:27 Uhr:

@Sebastian Namyslo,

ich schließe mich Ihnen an !!!


aufgeklärter schreibt am 03.12.2022 um 21:00 Uhr:

"Da dem Grundstücksbesitzer kein milderes Mittel zur Verfügung stand, um das Filmen zu beenden, sei das Abschießen gerechtfertigt gewesen...."

Quatsch! Kann ich dann auch jemanden die Kamera aus der Hand schlagen, wenn er mich filmt?


jewan schreibt am 11.12.2022 um 14:27 Uhr:

Hallo ich bin Opfer von drohnen die mich Filmen sie haben sivh das recht genommen mich seid uber drei jahren von verschiedenen drohnen und satalien zu filmen. Ich kann auf grund eines Zahnersatz die Signale einer bestimmten Frequenz empfangen und dies durch meinem Gehör Gang hören. Ich beklage mich über schmerzen durch diese Av Strahlung und Strom Spannung im Körper! Ich habe so mit gehört das sie einen Film über obdachlose und drogenabhängig e erstellen durch die Aufnahme des
Privat leben ! Ich habe diese drohnen schin oft in dieser Zeitspanne uber mich fliegen hören und sehen ! Die erlauben sich sogar mit auf Toilette n und mich in meinem Schlaf bett bei meiner Mutter oder bei meiner Tochter zu Filme n ! Ich habe dadurch meine Wohnung verloren worde krank und obdachlos , ich leide jeden tag an schmerzen und rufe jeden tag Hilfe schreiend durch die Straßen. Man hält mich für psychischkrank weil ich dieses nicgt beweisen kann. Die haben von da oben mit hochauflösende Kameras und Geräte womit sie denn menschlichen Körper Durchleuchten können und diese verursachen schmerzen unter die ich lleide seid über 3 Jahren. . Weihnachten steht vor Tür das bedeutet wue denn letzten voll die schmerzen und pyschose und uch habe jetzt svhon keine lust mehr ..bitte wenn mir irgendwer helfen kan ..wehre ich so dankbar. .da ivh mir nur Ruhe wünsche in meiner Situation. .


Antwort von s0028906 am 12.12.2022 um 12:16 Uhr:

Sehr geehrter jewan,
leider können wir Ihnen in Ihrer Situation nicht weiterhelfen.
Für rechtliche oder medizinische Anliegen wenden Sie sich bitte an eine hierfür zuständige Stelle.
Für ein offenes Ohr, in denen von Ihnen beschriebenen schwierigen Zeiten, steht Ihnen die Telefonseelsorge unter der Tel. 0800/1110111 jederzeit zur Seite.
Freundliche Grüße sendet Ihnen
Sparkasse Aichach-Schrobenhausen


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